Wahlpflichtfach Psychiatrie und Psychotherapie
Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) sieht neben dem bekannten Fächerkanon und den Querschnittsbereichen für den klinischen Studienabschnitt ein Wahlfach vor. Dieses Wahlfach muss jede(r) Studierende absolvieren und seine Leistungen darin müssen benotet werden (§ 27, 1).
Im Fach Psychiatrie und Psychotherapie finden Sie im weiterführenden Link Informationen zu den aktuellen Angeboten für das Wahlpflichtfach.